Wenn ich nach einem Totalschaden ein neues Fahrzeug anschaffe, erhalte ich dann die Ab- und Anmeldekosten erstattet?
Auch die Ab- und Anmeldekosten sind Ihr erstattungsfähiger Schaden. Es empfiehlt sich deshalb, die Belege aufzubewahren und bei der Versicherung des Unfallgegners einzureichen. Die meisten Versicherungen zahlen bei Nachweis der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs einen pauschalen Betrag in Höhe von ca. 70,00 EUR.
"Ein großes Kompliment für Ihre kompetente Arbeit. Die Abwicklung erfolgte zeitnah, reibungslos und unkompliziert per Mail oder Telefon. Gerne werde ich Sie wieder mit einem neuen Mandat beauftragen und Sie weiterempfehlen. Vielen Dank." - Nico J. -
"Vielen Dank für die umgehende Reaktion! Ach, wären doch alle Vorgänge so zeitnah, kompetent und angenehm wie mit Ihnen zu handhaben. Großes Kompliment und nochmals Danke!!"
"...bedanke ich mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf. Gerne werde ich Sie erneut mit einem Mandat beauftragen und Sie weiterempfehlen..."
"Ich möchte mich ganz recht herzlich für Ihre Arbeit bedanken! Die Kommunikation per Mail war gut und schnell. Und die Erfahrung mit Versicherungen hat mich auch weiter gebracht."