Fiktive Abrechnung
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Sie müssen ein durch einen Unfall beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen. Trotzdem muss Ihnen die Versicherung des Unfallgegners den durch den Unfall entstandenen Schaden ersetzen. Dieser Schadensersatzbetrag wird in aller Regel durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten ermittelt. Sie als Geschädigter haben dann die Möglichkeit, auf Basis dieses Gutachtens die notwendigen Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu verlangen.
Erstattet wird jedoch dann nur der sog. Nettobetrag, also die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Voraussetzung ist aber, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen und Sie das Fahrzeug innerhalb der folgenden sechs Monate nach dem Schadensereignis weiter nutzen bzw. das Fahrzeug innerhalb dieser 6-Monats-Frist nicht veräußern.
Sollten Sie das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach dem Schadensereignis veräußern, so haben Sie nur Anspruch auf den sog. Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).