IN welcher Höhe kann ich eine Kostenpauschale für meine Aufwendungen im Rahmen des Unfalls geltend machen?
Die Höhe der Kostenpauschale beträgt in der Regel 25,00 EUR. Dieser Betrag wird von der Versicherung des Unfallgegners ohne weitere Nachweise der tatsächlich entstandenen Aufwendungen (Fahrtkosten, Porto, Telefon, Schreibkosten etc.) erstattet.
Ihr Zeitaufwand für die Schadensregulierung ist nicht erstattungsfähig.
"Ein großes Kompliment für Ihre kompetente Arbeit. Die Abwicklung erfolgte zeitnah, reibungslos und unkompliziert per Mail oder Telefon. Gerne werde ich Sie wieder mit einem neuen Mandat beauftragen und Sie weiterempfehlen. Vielen Dank." - Nico J. -
"Vielen Dank für die umgehende Reaktion! Ach, wären doch alle Vorgänge so zeitnah, kompetent und angenehm wie mit Ihnen zu handhaben. Großes Kompliment und nochmals Danke!!"
"...bedanke ich mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf. Gerne werde ich Sie erneut mit einem Mandat beauftragen und Sie weiterempfehlen..."
"Ich möchte mich ganz recht herzlich für Ihre Arbeit bedanken! Die Kommunikation per Mail war gut und schnell. Und die Erfahrung mit Versicherungen hat mich auch weiter gebracht."