Kann ich einen Sachverständigen meiner Wahl zur Begutachtung des Fahrzeugs hinzuziehen oder muss ich einen Sachverständigen der Versicherung akzeptieren?
Sie können einen Sachverständigen bestimmen.
Wegen der Ihnen obliegenden Schadenminderungspflicht sollten Sie dies jedoch erst dann tun, wenn voraussichtlich die Reparaturkosten 1.000,00 EUR übersteigen werden.
Die Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen sind eine Ihrer Schadenspositionen, die die Versicherung des Unfallgegners zu erstatten hat.
Sie müssen sich nicht darauf einlassen, dass ein von der Versicherung bestimmter Sachverständiger den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet.
"Ein großes Kompliment für Ihre kompetente Arbeit. Die Abwicklung erfolgte zeitnah, reibungslos und unkompliziert per Mail oder Telefon. Gerne werde ich Sie wieder mit einem neuen Mandat beauftragen und Sie weiterempfehlen. Vielen Dank." - Nico J. -
"Vielen Dank für die umgehende Reaktion! Ach, wären doch alle Vorgänge so zeitnah, kompetent und angenehm wie mit Ihnen zu handhaben. Großes Kompliment und nochmals Danke!!"
"...bedanke ich mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf. Gerne werde ich Sie erneut mit einem Mandat beauftragen und Sie weiterempfehlen..."
"Ich möchte mich ganz recht herzlich für Ihre Arbeit bedanken! Die Kommunikation per Mail war gut und schnell. Und die Erfahrung mit Versicherungen hat mich auch weiter gebracht."